Lissabon und das BVerfG
2009-06-30 von , getagged als
Das Verfassungsgericht wies sich zudem selbst eine Kontrollfunktion bei der weiteren europäischen Integration zu. Zur Wahrung der Wirksamkeit des Wahlrechts und zur Erhaltung der demokratischen Selbstbestimmung sei es nötig, dass das Bundesverfassungsgericht darüber wache, dass Brüssel nicht die Verfassungsidentität verletze und nicht ersichtlich seine eingeräumten Kompetenzen überschreite, erklärte das Gericht.Das ist ja immerhin schon mal etwas. Nun können wir nur hoffen, dass sich das irische Volk nicht bescheißen lässt. Update: Hier die offizielle Pressemittelung Nicht das man mich nun falsch versteht: Das ist natürlich in erster Linie eine positive Meldung, aber zeigt deutlich, dass man offen gegenüber Lissabon ist. Bedeutet also lediglich eine Verzögerung.